
Einlagensicherungsfonds bzw. -einrichtun-gen, die die Verbände der Kreditinstitute eingerichtet haben. Dienen teils der unmittelbaren Gläubiger - bzw. Einlagensicherung ohne Institutssicherung bei der Insolvenz der angeschlossenen Banken ( private Banken ), teils der Institutssicherung und damit indirekt der Sicherung der Gläubiger ( Sparka...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sicherungseinrichtung-eines-verban
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